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Pädagogische Zielsetzung der BFZ - Arbeit

 „... Das Leitbild der Inklusion zielt - im Gegensatz zur Integration - auf alle Menschen und setzt damit das Ziel, Schule für alle Schüler (und auch für alle Lehrer) zu einem anregendem und angenehmen, fördernden und herausforderndem Ort des Lernens zumachen. Die ganze Schule gewinnt.“ – Wilfried W. Steinert: In: mittendrin e.V. (Hrsg.): Eine Schule für Alle - Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe, Verlag an der Ruhr 2012 „Inklusive Bildung ist ein Prozess, im Rahmen dessen jene Kompetenzen im Bildungssystem gestärkt werden, die nötig sind, um alle Lernenden zu erreichen. Folglich kann inklusive Bildung als Schlüsselstrategie zur Erreichung von „Bildung für Alle“ gelten. Inklusion sollte als übergreifendes Prinzip sowohl die Bildungspolitik als auch die Bildungspraxis leiten, ausgehend von der Tatsache, dass Bildung ein grundlegendes Menschenrecht ist und die Basis für eine gerechtere Gesellschaft darstellt. Ein inklusives Bildungssystem kann nur geschaffen werden, wenn Regelschulen inklusiver werden – mit anderen Worten: wenn sie besser darin werden, alle Kinder ihres Einzugsgebiets zu unterrichten (…) • um diskriminierende Haltungen zu bekämpfen, • um Gemeinschaften zu schaffen, die alle willkommen heißen, • um eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und • um ‚Bildung für Alle’ zu erreichen; darüber hinaus gewährleisten inklusive Schulen eine effektive Bildung für die Kinder“. – (Quelle : Unesco, aus „Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik“) Die Umsetzung von Inklusion setzt einen gezielten und gewollten Umgang mit der Vielfalt voraus, legt dabei großen Wert auf die Unterschiedlichkeit in der Bildung und verzichtet auf das Prinzip der Homogenität. Deswegen erfordert die inklusive Schule keine bestimmten einzelnen Methoden oder Konzepte für ihre Umsetzung: vielmehr benötigt die Inklusion eine weitgehend flexible, zieldifferenzierte Anwendung unterschiedlicher Unterrichtsmethoden und organisatorischer Vorschläge, um die Bedürfnisse aller Schüler befriedigen zu können. Die allgemeinen Schulen werden bei der Umsetzung dieser Ziele von den regionalen sonder- pädagogischen Beratungs- und Förderzentren professionell unterstützt. „Die Beratungs- und Förderzentren nach § 53 Abs. 2 des Schulgesetzes unterstützen die allgemeinen Schulen bei vorbeugenden Maßnahmen und der inklusiven Beschulung. Sie arbeiten dabei mit anderen Beratungsstellen und Maßnahmeträgern zusammen, insbesondere mit vorschulischen Einrichtungen, der Frühförderung, ärztlichen und therapeutischen Diensten, Schulpsychologinnen und Schul-psychologen sowie der Kinder- und Jungendhilfe“ (VOSB § 25 Abs. (1) vom 15.05.2012). Grundlage der Zusammenarbeit bilden die Kooperationsvereinbarungen zwischen den allgemeinen Schulen und dem BFZ. Die Angebote richten sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen Schule und befinden sich in kontinuierlicher konzeptioneller Evaluation und Weiterentwicklung. Der zeitliche Umfang von Beratung und Förderung gestaltet sich flexibel und wird jeweils am aktuellen Bedarf und den vorhandenen personellen Ressourcen ausgerichtet.

Die zentrale Frage „Was ist normal?“ entfällt.

Normal ist, was es gibt.






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